DOI steht hier für Dou­ble-Opt-in. Die­ses Sicher­heits­ver­fah­ren setzt eine dop­pel­te Zustim­mung vor­aus, d. h. Nut­zer wer­den von einer ver­se­hent­li­chen Ein­schrei­bung oder Ein­wil­li­gung geschützt. In der Regel erfolgt die ers­te Zustim­mung direkt auf einem Link auf der Sei­te. Der Link für die zwei­te Zustim­mung und Bestä­ti­gung wird an die ange­ge­be­nen E-Mail-Adres­sen ver­sen­det. Alle Geschäfts­be­din­gun­gen lie­gen also eben­falls dop­pelt vor, sodass eine ver­se­hent­li­che Zustim­mung beim DOM-Ver­fah­ren eigent­lich aus­ge­schlos­sen ist.

Im Gegen­satz dazu steht das soge­nann­te Sin­gle-Opt-In-Ver­fah­ren, wel­ches oft sogar ver­bo­ten ist. Hier kön­nen leicht ver­se­hent­li­che Bestel­lun­gen aus­ge­löst wer­den, wel­che aber in vie­len Fäl­len als Betrug gel­ten. Sei­en Sie hier grund­sätz­lich immer vorsichtig.